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Finanzen & Zahnersatz

Besonders im Bereich Zahnersatz werden die Kosten nur selten vollständig von der Krankenversicherung übernommen. Es bleibt ein Restbetrag, den der Versicherte als Eigenbeteiligung übernehmen muss. Allerdings kann dieser beim Lohnsteuerausgleich oder der Einkommenssteuererklärung unter „Außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden. So sind Kosten für Zahnersatz, Zahnkronen oder Zahnfüllungen steuerlich absetzbar. Allerdings wird den Versicherten ein bestimmter Prozentsatz ihres Jahreseinkommens als Belastung zugemutet. Nur Kosten, die darüber hinaus gehen, werden berücksichtigt.

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder Finanzamt, welche Regelungen für Sie gelten und wie Sie am besten davon profitieren können.