FAQ
Deine Fragen, unsere Antworten
Wie lange dauert eine professionelle Zahnreinigung?
Das ist ganz individuell zu sehen. Je nach Befund ob vollbezahnt oder teilbezahnt, ob z.B. herausnehmbarer oder implantatgetragener fester Zahnersatz, dauert eine Zahnreinigung zwischen 30-60min. In einigen Fällen kann es aber auch sein, dass eine 2. Sitzung benötigt wird - aufgrund der aktuellen Mundhygiene oder kontrollbedürftiger Symptomatiken der Mundhöhle.
Wie oft sollte eine professionelle Zahnreinigung gemacht werden?
Das wird nach dem aktuellen Zustand der individuellen Mundhygiene entschieden. Liegen Erkrankungen der parodontalen Gewebe (Parodontitis) vor, wird ein kurzer Intervall festgelegt. Bei guter Mundhygiene und keinerlei Erkrankungen kann der Intervall verlängert werden.
Ab wann wird eine professionelle Zahnreinigung bei Kindern gemacht?
Die zahnärztliche Kinder- und Jugendprophylaxe ist unabhängig vom Alter immer empfehlenswert und richtig sich altersgerecht in Art und Umfang nach den jeweiligen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen. Bis zum 6. Lebensjahr wird die Kinderprophylaxe mit einer finanzielle Eigenleistung durchgeführt - gerade in dieser Phase ist es sehr angeraten, den regelmäßigen Besuch in der Prophylaxe wahrzunehmen, da hier die Grundlagen für eine zahngesunde Zukunft und einen vorbehaltlosen Umgang mit dem Zahnarztbesuch gelegt werden. Ab dem 6. Lebensjahr werden die Kosten für die Individualprophylaxe für Kinder und Jugendliche bis zum Beginn des 18. Lebensjahres vollumfänglich von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Welche Zahncreme empfehlen Sie?
Wir empfehlen grundsätzlich keine spezielle Handelsmarke, da hier kaum Unterschiede bestehen. Eine Zahncreme sollte jedoch immer Fluoride enthalten, die zur Remineralisierung der Zähne unumgänglich sind - sie „härten“ den Zahnschmelz gegen Säureangriffe.
Der Fluoridgehalt wird in „ppm“ angeben und variiert in der Anwendung je nach Alter. Kinder bis zum 6. Lebensjahr sollten Zahnpasten mit max 500 ppm Flourid verwenden, Kinder bis zum 12. Lebensjahr max 1000 ppm, Kinder ab dem zwölften Lebensjahr und Erwachsene solche mit 1450 ppm Fluorid.
Obacht gilt für Zahncremes, die grobe Schleifpartikel (Putzkörper) enthalten - meist sind dies Zahncremes, die als „Raucherzahncreme“ oder zur Zahnaufhellung beworben werden. Die Partikelgröße dieser Schleifkörper wird nach dem RDA (Relative Dentin-Abrasion) bestimmt und sollte keinesfalls über dem Wert 30-40 liegen. Die dauerhafte Verwendung solcher hoch abrasiven Zahnpasten wird von uns nicht empfohlen. Bitte fragen Sie dazu Ihren Zahnarzt/ Ihre Zahnärztin.
Welche Zahnbürsten empfehlen Sie? Elektrische Zahnbürsten oder die Handzahnbürste?
Empfohlen sind immer Zahnbürsten mit einem kleinen, dicht besetzten Bürstenkopf. Auf diese Weise kann bei einer sorgfältigen Putztechnik jeder Zahn einzeln gründlich und effektiv gereinigt werden. Dies gilt sowohl für Hand- als auch für elektrische Zahnbürsten.
Generell gilt, dass eine Handzahnbürste bei korrekter Anwendung einer elektrischen Bürste NICHT unterlegen ist. Die elektrische Zahnbürste gleicht unter Umständen gewisse Unzulänglichkeiten in der Handhabung aus und ist daher in gewissen Fällen für eine gründliche Reinigung sicher von Vorteil. Bei Kindern ist zunächst eine Handzahnbürste empfehlenswert, da hier die manuelle Fertigkeit geübt wird. Erwachsene können für sich entscheiden, ob Ihnen die klassische Handzahnbürste oder die „Elektrische“ mehr zusagt - es gibt keine prinzipiellen Vor- oder Nachteile.
Es sollte aber immer, egal ob Kind oder Erwachsener, eine Putztechnikunterweisung erfolgen.
Ist generell eine Mundspülung ratsam?
Nein!
Nur auf Anweisung des Zahnarztes oder einer Zahnmedizinischen Prophylaxe Assistentin sollten Sie Mundspülungen verwenden.
Kann Zahnstein verhindert werden?
Nein!
Ablagerungen entstehen auf jeden Fall. Durch eine zielgerichtete Zahnreinigung können diese jedoch erheblich minimiert werde. Unsere Prophylaxeabteilung steht Ihnen hier mit Rat und Tat zur Seite.
Wie bekomme ich meine Zähne heller? Bleaching oder aufhellende Zahncreme?
Auf keinen Fall sollten Produkte aus dem Internet für den Gebrauch zuhause bestellt werden. Eine Aufhellung der Zähne sollte immer durch eine zahnmedizinische Fachkraft durchgeführt und überwacht werden. Egal ob Bleaching bei uns vor Ort oder durch eine Schiene mit aufhellender Creme. Nicht bei jedem kann bzw. sollten die Zähne aufgehellt werden. Es gibt einige Faktoren die dabei beachtet werden müssen. Vorab muss geklärt werden ob sich die Zähne des Patienten für eine Aufhellung eignen, auch eine professionelle Reinigung muss vor einer Aufhellung durchgeführt werden. Auf gar keinen Fall sollte versucht werden durch eine aufhellende Zahncreme die Zähne aufzuhellen, diese enthalten sehr extreme, aggressive Schleifpartikel (Putzkörper), welche den Zahnschmelz eher abradieren (abschleifen) als aufhellen. Die Zähne werden dadurch mit der Zeit sehr empfindlich, weil sich der Zahnschmelz immer weiter reduziert.
Welche Prophylaxe bieten sie an und wie hoch sind die Kosten dafür?
Wir bieten Individualprophylaxe sowohl für Erwachsene als auch Kinder- und Jugendprophylaxe an. Die reguläre Prophylaxe kostet 110€ (1h), die Individualprophylaxe für gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche ist zwischen dem 6. und dem 18. Lebensjahr eine Leistung der Krankenkasse. Private Krankenversicherungen übernehmen präventive Maßnahmen wie Prophylaxe bei Erwachsenen und Kindern hin aller Regel vollständig.
Warum ist Zahnersatz so teuer?
Zahnersatz ist kein Fertigprodukt, sondern wird individuell für Sie hergestellt. Ihre Zahnarztpraxis und das zahntechnische Labor arbeiten hier eng zusammen, und eine Vielzahl von Arbeitsschritten sind notwendig, um einen ästhetisch und funktionell hochwertigen Zahnersatz für Sie herzustellen. Je nach Ausführung und Aufwand variieren bei Zahnersatz die entstehenden Kosten - somit gibt es stets kostengünstige Lösungen für Sie, genauso aber auch aufwendigere Konstruktionen mit einer höheren Eigeninvestition. Je nach individueller Situation können wir mit Ihnen die für Sie passende Variante auswählen - ob dies herausnehmbarer Zahnersatz ist, festsitzende Prothetik oder die Versorgung mit Implantaten. Wir helfen Ihnen gerne.
Was zahlt die Krankenkasse ?
Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf verschiedene Zahnbehandlungen, sofern diese „ausreichend“, „zweckmäßig“ und „wirtschaftlich“ sind. Dazu gehören z.B. zwei Kontrolluntersuchungen sowie eine Zahnsteinentfernung, die von den Krankenkassen übernommen werden. Spritzen zur Betäubung, das Entfernen von Zähnen, Wurzelspitzenentfernungen und die Röntgendiagnostik
sind gemeinhin abgedeckt. Im Bereich der Füllungstherapie muss die Krankenkasse mindestens eine Variante anbieten, die für die Versicherten kostenfrei ist - in aller Regel sind dies Füllungen aus Amalgam. Einfache Wurzelkanalbehandlungen sind ebenfalls Teil der Kassenleistung, vorausgesetzt der betroffene Zahn ist mit wirtschaftlichem Aufwand erhaltungswürdig. Darüber hinausgehender, qualitätsoptimierender oder ästhetisch relevanter Mehraufwand oder solcher, der Zähne betrifft, die nach Kassenrichtlinie nicht wirtschaftlich zu behandeln sind aber dennoch erhaltungswürdig wären, ist mehrkostenpflichtig. Dies wird in diesen Fällen mit Ihnen vorweg besprochen und schriftlich vereinbart.
Für Zahnersatz erstattet die Krankenkasse im Rahmen der Regelversorgung je nach individuellem Fall zwischen 60 oder 75%, in Ausnahmefällen (Härtefall) bis zu 100%.
Können Sie eine Zahnzusatzversicherung empfehlen? Wenn ja, welche?
Zahnzusatzversicherungen sind generell empfehlenswert, da sie, je nach Vertrag, den finanziellen Eigenanteil erheblich minimieren können.
Zusatzversicherungen werden individuell für jeden Patienten und jede Patientin zugeschnitten. Somit ergeben sich verschiedenen Tarife und Erstattungsvarianten. Es empfiehlt sich, Angebote verschiedener Anbieter einzuholen und zu vergleichen. Hilfreich ist hier z.B. das Portal www.waizmanntabelle.de . Generell geben wir keine Empfehlungen für spezielle Versicherer ab.
Warum bezahlt die Krankenkasse meinen Zahnersatz nur zum Teil?
Die Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Leistungen zu übernehmen, wenn diese ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Das bedeutet für eine ästhetisch hochwertige Variante z. B. keramisch verblendete Kronen/Brücken im Seitenzahnbereich, die die Regelversorgung überschreiten, übernimmt die Krankenkasse nur ein Teil der Kosten (den Festzuschuss für die eigentliche Regelversorgung).
Was bedeutet Regelversorgung bei Zahnersatz?
Die Regelversorgung ist zweckmäßig geplanter Zahnersatz, der das 'ausreichende Maß' der Krankenkasse nicht überschreitet (z. B. Metallkronen im Seitenzahnbereich).
Was ist mit Härtefall gemeint?
Wer ein geringes Einkommen hat, kann bei der Krankenkasse mehr Zuschuss zum Zahnersatz erhalten. Dafür muss die sogenannte „Härtefall-Regelung“ beantragt werden. Die Krankenkasse erstattet dann den doppelten Festzuschuss und damit die volle Kostenübernahme bei der Regelversorgung. Wünscht ein Patient mit geringen Einkommen eine höherwertigere Variante, so kann er trotzdem den Härtefall beantragen. Der Patient muss dann bei erfolgter Genehmigung der Planung die Differenz zwischen Regelversorgung und hochwertiger Variante selbst bezahlen.
Wie beantrage ich den Härtefall?
Der Härtefall muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Das Formular dafür gibt es bei der Krankenkasse. Nach dem Ausfüllen des Antragsformulars prüft die Krankenkasse den Antrag und gibt diese Information an den Patienten weiter. Nach Bewilligung kann der Patient die Terminierung und den Zahnersatz angehen und nach der Behandlung die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen.
Gibt es Ausnahmen beim Härtefall?
Wer leicht über der Einkommensgrenze für die Härtefallregelung liegt, kann trotzdem einen erhöhten Festzuschuss erhalten. Das wird "individuelle Härtefallregelung" genannt. Patienten bekommen dann nicht den doppelten Festzuschuss wie im normalen Härtefall, aber immerhin einen erhöhten Festzuschuss. Die Höhe wird individuell berechnet und hängt vom Einkommen und den Kosten des Zahnersatzes ab.
Welches Formular muss ich zur Krankenkasse schicken?
Wenn bei einem Patienten festgestellt wird, dass bald Zahnersatz notwendig wird, stellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan (HKP) auf. Dieser bietet dem Patienten eine Übersicht über Kosten, Festzuschüsse
und den voraussichtlichen Eigenanteil. Der HKP muss zur Krankenkasse geschickt und genehmigt werden. Erst dann darf mit dem geplanten Zahnersatz begonnen werden. Bei einer bestehenden Zusatzversicherung kann der Patient dort auch vorab einen Kostenvoranschlag einreichen.
Was muss ich tun, wenn sich ein Bracket oder der Retainer gelöst hat?
Bitte belasse alles so wie es ist und vereinbare schnellstmöglich einen Termin in unserer Praxis, damit wir das Bracket, bzw den Retainer wieder befestigen können.
Was kann ich tun, wenn der Draht in die Wange oder Zunge pikst?
Zuerst kannst du vorsichtig versuchen, den abstehenden Draht mit deinem Finger zurückzubiegen, ansonsten kann auch vorübergehend etwas Schutzwachs helfen. Bitte vereinbare einen kurzfristigen Termin, damit wir den Bogen etwas kürzen können.
Was hilft bei Scheuerstellen an der Lippe, Wange oder Zunge?
Eine Spülung mit Kamillen- oder Salbeitee kann die Abheilung der Wunden im Mund etwas beschleunigen. Es hilft auch, die störende Stelle mit Schutzwachs abzudecken. Dafür nimmst du eine etwa erbsengroße Menge von dem Schutzwachs, knetest es mit den Fingern weich und trägst es dann auf die störende Stelle auf. Sollte dennoch keine Besserung eintreten, vereinbare bitte einen Termin bei uns.
Was kann ich tun, wenn die lose Zahnspange am Zahnfleisch drückt?
Sollte die Zahnspange stark am Zahnfleisch drücken, dass sie nicht mehr getragen werden kann, bitte schnellstmöglich einen Termin bei uns vereinbaren.
Was muss ich machen, wenn plötzlich eine Zahnlücke auftritt?
Wenn die Zähne verschoben oder der Kiefer gedehnt wird, ist es möglich, dass vorübergehend Lücken entstehen. Im Laufe der Behandlung werden diese wieder geschlossen.
Warum sollte eine kieferorthopädische Behandlung durchgeführt werden?
Sowohl das Kauen, Sprechen und auch das Atmen kann durch Fehlstellungen des Kiefers und der Zähne beeinträchtigt sein. Außerdem ist die optimale Zahnpflege dabei eingeschränkt.
Voraussetzung für die gesunde Erhaltung des Kauorgans ist eine korrekte Stellung der Zähne und des Kiefers.
Wann sollte ich mein Kind beim Kieferorthopäden vorstellen?
Eine kieferorthopädische Behandlung beginnt meistens im Alter von 9-12 Jahren, wenn die seitlichen Milchzähne wackeln bzw. raus fallen.
In Ausnahmefällen kann auch schon früher eine Behandlung beginnen, daher ist eine Vorstellung beim Kieferorthopäden ab dem 6. Lebensjahr empfehlenswert.
Ist eine kieferorthopädische Therapie auch bei Erwachsenen möglich?
Grundsätzlich ist in jedem Alter eine kieferorthopädische Behandlung möglich. Es gibt auch im fortgeschrittenen Alter verschiedene Therapieformen, um die Zahnfehlstellungen zu korrigieren.
Allgemeine Fragen
Wer führt die Behandlung durch?
Generell besteht in Deutschland die sog „freie Arztwahl“ und somit bestimmen Sie als Patient/in, wer Ihr Zahnarzt/ Ihre Zahnärztin ist. Als Neupatientin/ -patient haben Sie die Möglichkeit sich Ihren Stammbehandler/ -behandlerin auszuwählen, an die man sich wenden kann.
Im Rahmen der Schmerz- oder Notfallbehandlung, oder wenn sie keinen festen Behandler wünschen, wird Ihnen der Arzt oder die Ärztin helfen, die schnellstmöglich Zeit für Sie hat.
Chirurgische und kieferorthopädische Behandlungen werden in unseren fachzahnärztlichen Abteilungen am Hauptstandort in Schleswig/ Capitolplatz durchgeführt. Ausnahmen sind Therapiefälle, die aufgrund des therapeutischen Aufwandes oder anderen Gründen nicht ambulant durchgeführt werden können. Die Behandlungen im Bereich Individualprophylaxe werden von entsprechend fortgebildeten Mitarbeiterinnen (ZMP Zahnmedizinische Prophylaxeassistent/in, ZMF Zahnmedizinische Fachassistent/in, DH Dental Hygenist) vorgenommen.
Wie oft sollte man die Zähne kontrollieren lassen?
Zwei Vorsorgeuntersuchungen pro Jahr (jedes Halbjahr eine) sind zu empfehlen und werden auch von den Krankenkassen bezahlt. Bei Patienten, die z.B. ein erhöhtes Kariesrisiko aufweisen oder an einer schweren Parodontitis erkrankt sind, sollte man individuell drei bis viermal pro Jahr kontrollieren.
Gibt es das Bonusheft noch?
Mit dem Bonusheft werden die Vorsorgeuntersuchungen für den Patienten nachgewiesen. Braucht ein Patient Zahnersatz, so kann er das Bonusheft mit einreichen und bekommt einen erhöhten Zuschuss, wenn er regelmäßige Abstände nachweisen kann. Ab 5 Jahren gibt es anstatt 60 % dann 70 % und ab 10 Jahren
gibt es 75 % Festzuschuss von der Krankenkasse. Die Untersuchung im Bonusheft müssen lückenlos geführt sein.
Ab wann gilt das Bonusheft?
Ab dem 12. Lebensjahr werden die Untersuchungen in das Bonusheft eingetragen, hierbei ist aber wichtig, dass bei Kinder und Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren auch die Individualprophylaxe halbjährlich stattfinden muss, damit der Bonus anerkannt wird. Heißt der Patient muss halbjährlich zur Vorsorgeuntersuchung und Individualprophylaxe kommen bis er 18 Jahre alt ist. Ab dem 18. Lebensjahr reicht eine Vorsorgeuntersuchung im Jahr für den Bonusstempel, empfohlen wird jedoch trotzdem halbjährlich seine Zähne kontrollieren zu lassen (s. oben).
Warum werden Zusatzleistungen (MKV) nicht von der Krankenkasse bezahlt?
Die Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Leistungen zu übernehmen, wenn diese ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Wünscht ein Patient z.B. zahnfarbene Füllungsmaterialien im Seitenzahnbereich oder qualitätsoptimierende Zusatzleistungen bei einer Wurzelkanalbehandlung, muss der Patient die entstehenden Mehrkosten selbst bezahlen.
Der Patient hat noch die Möglichkeit eine Zusatzversicherung abzuschließen, die ggf. diese Mehrkosten bezuschussen oder übernehmen würde.
Muss ich mit langen Wartezeiten rechnen?
Wir sind eine Bestellpraxis, keine Anlaufpraxis, trotzdem kann es durch Notfälle gelegentlich zu Wartezeiten kommen. Unsere Praxis ist stets mit mehreren Zahnärztinnen und Zahnärzten gleichzeitig besetzt, so dass meist zeitnah geholfen werden kann. Zudem haben Sie alternativ immer die Möglichkeit, eine unserer Niederlassungen in der Umgebung aufzusuchen.
Was bieten sie für Behandlungen an?
Wir bieten alle gängigen zahnmedizinischen Therapievarianten an - und das alles unter einem Dach.
Ich bin Angstpatient - was für Möglichkeiten bieten Sie mir?
Zunächst wird mit Ihnen im Gespräch erörtert, worin ihr individuelles zahnmedizisches Problem besteht und welche Wünsche zur Behandlung sie haben, gleichzeitig versuchen wir, den Grund für Ihre Angst vor der zahnärztlichen Behandlung herauszuarbeiten. Oftmals ist ein vertrauensvolles Gespräch zielführend und hilft Ihnen, Ihre Angst zu überwinden, bzw diese bereits mehr oder weniger abzubauen. Sollte es dennoch notwendig werden, führen wir in unserer Praxis Behandlungen unter Vollnarkose oder Lachgas durch, um akute Beschwerden zu beseitigen oder umfassende Therapien durchzuführen.
Habe ich die Möglichkeit meinen Eigenanteil in Raten zu zahlen?
Wir arbeiten mit einem Abrechnungszentrum (BFS health finance) zusammen, das die Möglichkeit einer Ratenzahlung anbietet. Bitte sprechen Sie uns an. Sehr gerne prüfen wir die notwendigen Voraussetzungen und vermitteln Ihnen den Kontakt zu BFS health finance.